Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und das Smartphone ist weg. Im besten Fall hat man es nur verlegt, im schlechtesten Fall ist es verschwunden, vielleicht sogar gestohlen. Nach der Panik kommt dann die Erleichterung, wenn ein Blick in die Ortungsapp des Handys zeigt, wo es zu finden ist. Doch während man mithilfe dieser Technik verlorene Gegenstände leicht aufspüren kann, wirft ihr Einsatz bei der Ortung von Menschen datenschutzrechtliche Fragen auf: Wo endet der praktische Nutzen, und wo beginnt die digitale Überwachung?
Getrackt und gefunden
Ob auf Reisen, im Familienalltag oder bei der Betreuung von Angehörigen, die Ortung per Smartphone ist längst alltäglich geworden. Die gängigsten Systeme sind bereits fix in die Geräte integriert. iPhone-Nutzer können via „Wo ist?“ auf andere Apple-Geräte zugreifen, Android-User nutzen „Find My Device“ von Google. Beide Dienste zeigen in Echtzeit den Standort des Telefons auf einer Karte an, lassen das Gerät klingeln, sperren oder sogar die Daten löschen. Ein Feature, das bei Verlust oder Diebstahl ideal ist.
Auch Smartwatches haben mittlerweile GPS-Funktionen. Vor allem Kinderuhren mit Ortung, SOS-Taste und begrenzter Anruffunktion erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Eltern können mithilfe dieser Geräte den Weg ihrer Kinder zur Schule oder zum Spielplatz im Auge behalten.
Nach demselben Prinzip funktionieren Notrufarmbänder für alte oder demenzkranke Menschen. Wenn Oma und Opa allein unterwegs sind, kann die Ortungsfunktion helfen, sie im Ernstfall schnell zu finden. Für Haustiere oder Gepäckstücke gibt es kleine Tracker, wie etwa AirTags von Apple oder SmartTags von Samsung, die via Bluetooth, Ultrabreitband oder GPS funktionieren. „Solche Technologien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken“, sagt MMag. Jakob Kalina, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer Wien, „gerade in Notsituationen können GPS-Ortungsgeräte Leben retten“.