Der Gebäudesektor in der EU ist der größte einzelne Energieverbraucher in Europa. In Österreich ist der Betrieb von Gebäuden für fast ein Drittel des Endenergiebedarfs verantwortlich und umfasst Raumwärme, Raumkühlung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung. Um diesen Verbrauch nicht nur hierzulande, sondern in Europa insgesamt zu senken, wurde 2010 die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive; EPBD) beschlossen und soll nun novelliert werden. Sie legt Mindestanforderungen für neue und bestehende Gebäude sowie gebäudetechnische Systeme vor und beschreibt unter anderem die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen. Für Mitte 2024 ist eine Veröffentlichung geplant, für die Umsetzung hat dann jedes EU-Land 24 Monate Zeit.
In Österreich wurden bereits viele Anstrengungen unternommen, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Zuständig für die Bauordnungen und eine Reihe damit zusammenhängender Regelungen sind die Bundesländer. Um abgestimmt vorzugehen, haben Bund und Bundesländer Vereinbarungen gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) geschlossen. Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) hat als Koordinierungsplattform dazu eine Reihe von Dokumenten erarbeitet. Die EPBD ist eine komplexe Materie, denn sie hat Auswirkungen auf viele andere Bereiche und Rechtsmaterien, wie z.B. den Emissionshandel, den Ausbau erneuerbarer Energieträger und der alternativen Mobilität sowie nachhaltige Investitionen oder die heimische Förderlandschaft.
Von Niedrig- zu Nullenergie. Eine wichtige Änderung der Novelle ist, dass der Gebäudebestand bis 2050 nicht nach dem Niedrigstenergie-, sondern nach dem Nullemissionsprinzip ausgerichtet sein soll. Während Passiv- oder Niedrigst-Energiehäuser laut OIB-Richtlinie Bauwerke sind, deren Energiebedarf für das Heizen gering ist, müssen Null- und Plus-Energiehäuser so gebaut sein, dass sie aktiv Energie erzeugen.