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Cover von Bio Magazin SERIE: Künstliche Intelligenz Mehr Daten, bitte!

SERIE: Künstliche Intelligenz Mehr Daten, bitte!

Künstliche Intelligenz ist aus dem Gesundheitsbereich nicht mehr wegzudenken. Die Einsatzgebiete sind umfassend, die Herausforderung liegt in der Datennutzung.

Die Auswirkung von einzelnen Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen in der Pandemie, das Ansteckungsrisiko für diverse Berufs­gruppen oder Informationen über den sozioökonomischen Status von positiv Getesteten – Daten wie diese könnten das Wissen rund um die Pandemie erheblich vertiefen und Maßnahmen gezielter setzen. Durch die gezielte Auswertung von Daten können Rückschlüsse gezogen werden, um Prävention und Behandlung zu verbessern. Parallel dazu wird laut einer Studie des Empirica-Instituts der Gesundheitsbereich sukzessive effizienter. Am Ende wird auch der Forschungsstandort gestärkt und es wird attraktiv für Wissenschaftler, sich hier anzusiedeln.

Forschung würde profitieren. Allerdings: Österreich ist in Hinblick auf die Nutzung von Gesundheitsdaten und Dateninfrastruktur im internationalen Vergleich weit abgeschlagen. Denn viele der Daten sind hierzulande gar nicht verfügbar. Entweder, weil sie nicht erhoben, weil sie nicht oder nicht ausreichend verknüpft werden oder gar nicht offenliegen. Das liegt zum einen daran, dass die diversen Gesundheitsdaten auf mehrere Stellen aufgeteilt sind, nämlich auf das Epidemiologsche Meldesystem (EMS), die Sozialversicherungen sowie die Landes-Gesundheitsfonds und die ELGA.

Zum anderen ist in Österreich der Datenschutz besonders streng. Darüber hinaus stehen in Österreich jene Daten, die im Gesundheitssystem gesammelt werden, privaten Forschungseinrichtungen – auch wenn sie anonymisiert werden – nicht zur Verfügung.

In Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Portugal und Großbritannien hingegen können Unternehmen im Rahmen der Forschung auf die Gesundheitsdaten sehr wohl zugreifen. Allerdings muss der Zweck der Datennutzung von berechtigtem öffentlichem Interesse sein. Der Zugang zu den Daten ist stets streng geregelt und muss beispielsweise in Frankreich und Finnland zentralisiert in sogenannten One-Stop-Shops beantragt werden. Auch die freigegebenen Anträge werden von der zentralen Antragsstelle publik gemacht.

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