Sie bieten jedenfalls mehr, als klassische Fitnesstracker können. Ihr Ziel ist es, Menschen zu einem gesunden Lebensstil zu bewegen, um das Auftreten von Erkrankungen zu vermeiden oder – für den Fall, dass sie bereits vorliegen – die Motivation zur Therapietreue aufrechtzuhalten, das Monitoring von bestimmten Parametern zu erleichtern und insgesamt den Umgang mit einer gesundheitlichen Einschränkung leichter zu machen.
Während Wellness- oder Lifestyle-Apps keine bestätigte Wirkung haben, die Inhalte nicht geprüft sind und die ärztliche Kontrolle des Verlaufs oder der Ergebnisse nicht vorliegt, muss für DiGAs der klinische Nutzen nachgewiesen sein. Die Inhalte sind von Experten überprüft und entsprechen modernen Therapieleitlinien. Wichtig ist auch, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten sichergestellt ist.
App auf Rezept. Gesundheits-Apps stellen weltweit einen riesigen Markt dar. Auch in Österreich hat sich mittlerweile eine Szene für digitale Gesundheitsanwendungen entwickelt – doch wo viel Geschäft zu machen ist, kann auch viel Missbrauch betrieben werden. Um die Patienten davor zu schützen, müssen diese Apps besondere Zulassungsbedingungen erfüllen und vor allem den Nachweis einer Wirksamkeit erbringen. Manche von ihnen können aber dafür künftig – so wie etwa ein Medikament gegen hohen Blutdruck – auch von der Krankenkasse erstattet werden. Aktuell ist in Österreich die „App auf Rezept“ noch im Pilotstadium, da rechtliche Rahmenbedingungen erst erarbeitet werden müssen.
Ein erster politischer Grundstein ist der sogenannte „Digital Austrian Act“, ein Arbeitsprogramm, um die Digitalisierung in Österreich strukturiert voranzubringen. Deutschland ist hier schon einen Schritt weiter: Im Jahr 2019 hat man gesetzliche Grundlagen geschaffen, um die Entwicklung neuer Gesundheitsapps zu fördern und sie auch an den Patienten zu bringen.