Zum Inhalt springen
Aktuelle Seite: Hürden zum Studienstart
 
Cover von Bio Magazin Hürden zum Studienstart

AUFNAHMEPRÜFUNG

Hürden zum Studienstart

Immer mehr heimische Universitäten können in manchen Studienfächern der vielen Aufnahmewilligen nur mehr mittels Aufnahmetests Herr werden. Während in Deutschland der Numerus clausus schon lange zum Standard gehört, sind die Aufnahmeprüfungen hierzulande sehr unterschiedlich große Hürden.

Grundsätzlich ist die Idee eine gute: Aufnahmeprüfungen und Eignungstests geben den Studierenden eine Idee davon, worum es im Studienalltag tatsächlich geht. Die Universitäten haben wiederum Gewissheit, dass nur Studierende sich anmelden, die tatsächlich überzeugt davon sind, das für sie geeignete Fach gefunden zu haben, denn sonst würden sie sich nicht schon   vor Studienbeginn ins Zeug legen und für die Aufnahmeprüfungen lernen.

Kleiner Nachteil: Viele der Aufnahmeverfahren finden im Sommer statt, was für    erfolgreiche Maturanten bedeutet, dass sie wenig Zeit zum Lernen haben, den Sommer über weiterlernen müssen oder ein mittlerweile recht beliebtes „Gap Year“ einschieben, das sie einerseits für die Erholung und andererseits zum „entspannten“ Lernen für die Aufnahmeprüfungen nutzen können. In manchen Fällen bleibt auch der Vorwurf im Raum stehen, dass eine einzelne Tagesverfassung über Aufnahme oder Ableh­nung entscheidet und daher nicht immer nur die Besten die Tests schaffen. Das Argument, dass auch andere Qualifikationen miteingerechnet werden sollten, wird daher oft ins Feld geführt.

 

Zulassung mal zwei. Das Grundmotiv für Zulassungsbeschränkungen liegt auf der Hand: Es gibt mehr Studieninteressenten als freie Studienplätze. Ein ungeregeltes Zulassen einer unbegrenzten Zahl Studierender würde das Problem mit sich bringen, dass Praktikumsplätze oder individuelle Ausbildungen personell nicht mehr abgedeckt werden können. Das Problem sollen Aufnahmeverfahren lösen.

An Universitäten ist zugelassen, wer alle erforderlichen Unterlagen, wie Ausweis, Passfoto, Reifezeugnis, eventuell geforderte Nachweise von Sprachkenntnissen oder   Ergänzungsprüfungen fristgerecht eingereicht hat und ebenfalls fristgerecht den Studienbeitrag überwiesen hat, um sich so für einen bestimmten Studiengang zu  inskribieren.

Weiter geht es in der aktuellen Print-Ausgabe.
Fuss ...